Qualität - made in Germany
Werkzeug mit diesem Zeichen ist mit Sicherheit Marken-Werkzeug aus deutscher Fertigung.
Dieses Ursprungszeichen finden Sie auf vielen Werkzeugen deutscher Herstellung - auf Werkzeugen, die garantiert Stück für Stück zu Recht die Auszeichnung „Made in Germany“ tragen.
Hinter diesem Zeichen stehen Unternehmen der deutschen Werkzeugindustrie, vertreten durch ihren Fachverband.
Strenge Anwendungsrichtlinien sowie die Registrierung des Zeichens als Kollektivmarke in der Europäischen Union und in Großbritannien stellen sicher, dass nur Mitglieder des Fachverbandes Werkzeugindustrie e.V. FWI das Ursprungszeichen „Deutsches Werkzeug — made in Germany“ mit ihrer Eigenmarke verwenden dürfen.
Ein Zeichen — so gut wie eine Garantie!
Was bedeutet „made in Germany“?
Der Produktionsstandort Deutschland besitzt weltweit hohes Ansehen. Der nachhaltige Exporterfolg deutscher Industriewaren ist nicht zuletzt eine Folge der „Marke“ „made in Germany“.
Die deutsche Werkzeugindustrie, als eine in Deutschland gewachsene und verwurzelte Industrie, profitiert vom weltweiten Ansehen dieser Marke. Denn Werkzeuge mit dem Herkunfts- und Gütesiegel "made in Germany" bieten durch ihre Qualität, Ausgereiftheit und innovativen Detaillösungen dem Anwender nach wie vor Vorteile und rechtfertigen so ihren Mehrpreis. Zukunftschancen werden daher gerade diejenigen Unternehmen haben, die diese Stärken weiterhin konsequent am Standort Deutschland nutzen und ausbauen - und dabei die Bedingungen zur Verwendung der Marke korrekt und regelkonform beachten.
Bei dem bekannten und sowohl im Inland als auch im Ausland nachgefragten “made in Germany“ handelt es sich um eine plakative positive Ursprungskennzeichnung, die in der Regel auf dem Werkzeug selbst angebracht wird. Sie hat keine zollrechtliche Relevanz und erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers. Obwohl sie in den Augen vieler Kundenkreise den Charakter einer Qualitätskennzeichnung hat, ist sie offiziell lediglich eine geographische Herkunftsangabe, die in Analogie auf das “Madrider Abkommen“ von 1891 zurückgeht. In Deutschland sind die Regeln dieses Abkommens in das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) integriert worden. Das UWG gibt lediglich vor, dass gegenüber dem Verbraucher oder dem Nutzer keine irreführenden Angaben über die Herkunft der Güter gemacht werden dürfen. Doch von dem Nimbus dieses “Qualitätszeichens“ profitieren i. d. R. Werkzeughersteller, die im Wesentlichen auf ihre Fertigungstiefe in Deutschland Wert legen.
Obwohl die Kennzeichnung mit “made in Germany“ freiwillig und eigentlich nicht geschützt ist, müssen dennoch Kennzeichnungsregeln eingehalten werden. Da "made in Germany" beim Verbraucher besondere Erwartungen bezüglich der Produktqualität und der Zuverlässigkeit weckt, kommt es im Gegensatz zu den zollrechtlichen Warenursprüngen bei der plakativen Auszeichnung nicht auf Wertregeln, sondern gemeinhin auf die sogenannten “qualitätsbegründenden Arbeitsschritte“ an, die in Deutschland vollzogen werden müssen.
Was sind nun aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise qualitätsbegründende Arbeitsschritte bei Handwerkzeugen?
Kriterien für „made in Germany“ bei Werkzeugen
Werkzeuge dürfen nur dann mit „made in Germany“ bzw. „Germany“ gekennzeichnet und beworben werden, wenn alle qualitätsbegründenden Arbeitsgänge zu ihrer Herstellung in Deutschland ausgeführt worden sind.
Werkzeugsätze dürfen übrigens nur dann mit „made in Germany“ oder „Germany“ beworben werden, wenn alle enthaltenen Werkzeuge aus deutscher Fertigung stammen.
Der rechtliche Rahmen ergibt sich zunächst aus §§ 126, 127 und 128 Markengesetz (Geographische Herkunftsangaben) und § 5 UWG (Irreführende Werbung). In Streitfällen rückt in jüngster Zeit mehr und mehr die Sicht des Verbrauchers in den Fokus der rechtlichen Beurteilung.